Planungsstand zur Fußgängerbrücke über die Bahnanlagen
Aufgrund der Anfrage des Betroffenenrats bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Vorstellung einer schon älteren Machbarkeitsstudie für die Brücke über die Bahnanlagen oder weiterer neuer Details zur Brückenplanung bei einer Betroffenenratssitzung ist am 21. Oktober 2022 folgende Antwort eingegangen:
„Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde vertiefend geprüft, ob und unter welchen technischen Voraussetzungen eine Brücke über die Bahngleise möglich ist und wie das Querungsbauwerk sowie die Brückenrampen gestaltet werden könnten. Diese erste Machbarkeitsuntersuchung kam zu dem positiven Ergebnis, dass eine Fußgängerbrücke mit tolerierendem Radfahren grundsätzlich möglich ist.
Die Machbarkeitsuntersuchung wurde gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) erstellt. In deren Zuständigkeit liegt das weitere Verfahren zur Planung und Realisierung der Brücke. Da durch den Bau der Brücke wesentliche Änderungen an den Gleisbauwerken und den Oberleitungen erforderlich sind, muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der SenUMVK erstellen derzeit eine vertiefende Grundlagenermittlung und die Plangrundlagen für die weiteren Verfahrensschritte.
Da durch den Bau der Brücke der Zugverkehr beeinträchtigt wird, sind mit der Deutschen Bahn Sperrpausen abzustimmen, die aktuell einen Vorlauf von mind. 5 Jahren benötigen. Mit einer Realisierung der Brücke ist daher nicht vor 2029 zu rechnen.“
Brückenbau im Allgemeinen findet sich hier auf der Senatsseite: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/brueckenbau/